Da staunte der 28-jährige Osteuropäer nicht schlecht, als ihn Beamte der Zollfahndung Nürnberg in der Justizvollzugsanstalt Bayreuth wegen des von ihm in der Schweiz gestohlenen Fahrzeugs zum Vorwurf der Steuerhinterziehung aufsuchten und ihm einen Steuerbescheid über Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zustellten.
Nicht nur, dass er nach Diebstahl eines Bugatti Veyron 16,4 Grand Sport mit Züricher Zulassung quasi auf frischer Tat von Polizeibeamten auf der Autobahn 9 bei Bayreuth nach halsbrecherischer Verfolgungsfahrt festgenommen wurde, sondern die Fahrt von der Schweiz über die Grenze der EU in das vermeintlich sichere Osteuropa den Tatbestand des Schmuggels verwirklichte.
Weil das Fahrzeug außerhalb der EU, nämlich in der Schweiz zugelassen und somit "Nichtgemeinschaftsware" ist, greifen in solch einem speziellen Fall die Vorschriften für eine zollfreie Einfuhr nicht.
Für den exklusiven Sportwagen mit rund 1.000 PS sowie einem Wert von sage und schreibe 1,2 Millionen Euro erließ das Hauptzollamt Schweinfurt kurzerhand einen Steuerbescheid über 10 Prozent Zoll sowie 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Fahrzeugs ausgehend. Steuerschuldner ist der 28-jährige ledige Osteuropäer.
Quelle: Zollfahndungsamt München, 15.06.2011
Ja, da hat der arme Kerl schon doppeltes Pech gehabt: Erst erwischt ihn die Polizei, und dann auch noch die Zollfahnder. Ich glaube, so schnell klaut der kein Auto mehr.
Hans-Otto
per aspera ad astra (über rauhe Pfade zu den Sternen)